FAQ – Fragen und Antworten rund um unsere Dienstleistungen

  1. Können Privatkunden Dienstleistungen der Fa. Amft IT in Anspruch nehmen ?
    Nein, das ist leider nicht möglich. Wir sind ein Unternehmen, welches im Business-to-Business-Bereich („B2B“) tätig ist und damit seine Dienstleistungen nur und ausschließlich Firmenkunden oder Gewerbetreibenden anbietet.
    Privatkunden wenden sich bitte an den einschlägigen Fachhandel.
  2. Bietet die Fa. Amft IT Wartungsverträge mit definierten Laufzeiten und Kostenpauschalen an ?
    Nein, solche Angebote werden durch uns aus verschiedenen Gründen nicht mehr bereitgestellt. Die Abrechnung von in Anspruch genommenen Dienstleistungen erfolgt nach festen Stundensätzen pro angefangene 30min. Pauschalen, also Leistungen zu festen Preisen, bieten wir grundsätzlich keine an. Gleiches gilt auch für Wartungsverträge mit definierten Laufzeiten. Auch diese Form wird von uns nicht mehr angeboten.
  3. Gibt es unterschiedliche Stundensätze für Vor-Ort-Arbeitsleistungen und Fernwartungs-Arbeitsleistungen ?
    Nein, beide Stundensätze sind gleich. Es macht für uns keinen Unterschied, ob ich die gleiche Aufgabe per Fernwartung oder Vor-Ort erfülle. In beiden Fällen ist der Arbeitsaufwand der gleiche, deswegen erfolgt auch keine unterschiedliche Berechnung. Lediglich die Anfahrtspauschale entfällt im Falle von Fernwartung.
  4. Kann die Fa. Amft IT Dinge wie PC, Notebooks, Drucker oder ähnliche Hardware liefern ?
    Nein, wir sind kein PC-Händler im klassischen Sinn. Die einzige Ausnahme, die wir machen, ist nach wie vor die Lieferung und Beschaffung von Servertechnik und Netzwerktechnik samt deren Zubehör durch uns.
    Diese Entscheidung wurde bereits so im Jahre 2017 durch uns getroffen und an der halten wir weiterhin fest. Wir beraten und vermitteln unseren Kunden entsprechende Beschaffungsmöglichkeiten für PC-Hardware, treten aber dabei selbst nicht mehr in Erscheinung.
  5. Führt die Fa. Amft IT Reparaturen und/oder Umrüstungen durch ?
    Handelt es sich um Servertechnik, reparieren wir und rüsten auch gerne Ihre Server auf, sofern es sich um Geräte/Modellserien handelt, welche nicht bereits durch den Hersteller selbst abgekündigt worden. Handelt es sich jedoch um Geräte wie PC, Notebooks, Drucker oder ähnliches führen wir keine Reparaturen oder Auf-/Umrüstungen mehr durch. Auch das gilt bereits seit 2017.
  6. Kann die Fa. Amft IT verbindliche Lieferfristen zusichern ?
    In der Regel beträgt unsere Lieferfrist zwischen 3 und 5 Werktagen, im Bereich der Server etwa zwischen 7 und 10 Werktagen. Letztlich ist das aber abhängig von unseren Lieferanten und Zulieferern. Aus diesem Grunde machen wir keine verbindlichen Lieferzusagen mehr, die tagesgenau definiert sind.
  7. Welche Zahlungsfristen kann die Fa. Amft IT anbieten ?
    Grundsätzlich beträgt unsere Zahlungsfrist „sofort ab Zugang Rechnung“. Aus Gründen der Bearbeitungsfristen unserer Unternehmenskunden gewähren wir aber in der Regel eine Zahlungsfrist von 7 Tagen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, das wir ausgewählten Kunden – bewertet nach unseren internen Kriterien – auch längere Fristen einräumen können. Einen Anspruch auf eine generelle Zahlungsfrist aufgrund einer Kundenforderung gibt es allerdings nicht und wird prinzipiell ausgeschlossen.
  8. Was passiert im Falle eines Zahlungsverzugs nach Überschreitung der Zahlungsfristen ?
    Grundsätzlich schicken wir nach einem angemessenen Zeitraum zuerst eine formale Zahlungserinnerung. Diese ist kostenlos und enthält noch keine Mahn- bzw. Verwaltungsgebühren. Bleibt das ergebnislos, leiten wir unser Mahnverfahren ein, was dann mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Darüber hinaus erfolgt ab diesem Zeitpunkt die vollständige Einstellung aller Dienstleistungen der Fa. Amft IT bis zum Ausgleich ALLER offenen Forderungen. Zum Glück gab es einen solchen Fall nur einmal in der 12jährigen Geschichte der Fa. Amft IT und selbst der konnte am Ende in beiderseitigem Einvernehmen außergerichtlich erfolgreich beendet werden.
  9. Welche Anforderungen als Kunde der Fa. Amft muss ich als Unternehmen erfüllen ?
    Als erstes müssen wir zur Bedingung machen, das wir Fernzugriff erhalten dürfen. Wir wünschen uns ebenfalls ein Vier-Augen-Prinzip, d.h. es wäre von Vorteil, wenn es im Unternehmen des Kunden bereits eine Art IT-Administrator gibt oder zumindest einen IT-Verantwortlichen, der sich um das Tages-Admin-Geschäft kümmert, was bedeutet, das kleine Dinge wie Druckerprobleme, Benutzerverwaltung etc. nicht unbedingt Aufgabe der Fa. Amft IT werden müssen. Auch sollte eine Systemdokumentation vorliegen, um uns den Einsteig zu erleichern und damit einen schnelleren und besseren Überblick über die Infrastruktur verschaffen zu können. Auch sollten alle administrativen Passwörter vorliegen. Ebenfalls ist eine oder mehrere Personen zu benennen, die Aufträge an die Fa. Amft IT autorisieren kann und darf.
    Der Kunde muss ebenfalls über richtige Servertechnik verfügen, Netzwerke mit umfunktionierten PC-Workstations als „Quasi-Server“ lehnen wir ab, da das nach unserer Auffassung nicht die Bedingungen für ein ordnungsgemäß funktionierendes Netzwerk erfüllt oder besser erfüllen kann. Hier hätten wir einfach ein erhebliches Problem mit der Qualitätabsicherung unserer Tätigkeiten.
    Es ist ebenfalls ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag („ADV“) gemäß DSGVO zwischen Ihnen als Kunde und uns als ausführender IT-Dienstleister aufzusetzen und abzuschließen.
  10. Welche Verfügbarkeiten bestehen ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten der Fa. Amft IT ?
    Wir bevorzugen hauptsächlich den Kommunikationsweg EMail. Das überwachen wir, teilweise sogar automatisiert, praktisch im 24/7-Monitoring. Eine generelle persönliche Verfügbarkeit, besonders telefonisch, kann in diesem Zeitraum nicht jederzeit zu- bzw. abgesichert werden. In besonderen IT-Notfällen reagieren wir aber ebenfalls außerhalb dieser Zeiten zügig und sprechen zumindest das weitere Vorgehen zuerst ab. Dann werden Entscheidungen getroffen, die unterschiedlich ausfallen können. Das ist aber von Fall zu Fall individuell zu klären – bisher konnten wir jeden dieser Vorfälle zur Zufriedenheit unserer Kunden erfolgreich zum Abschluß bringen, auch am Wochenende oder selbst in unserem Urlaub. Das stellt also grundsätzlich kein ernstzunehmendes Problem aus Sicht des Kunden dar.
  11. Bietet die Fa. Amft IT derzeit auch Ausbildungs- oder Praktikumsmöglichkeiten ?
    Das ist leider für uns ein schwieriges Thema und derzeit lautet die Antwort darauf leider Nein. Trotzdem bemühen wir uns für die Zukunft, hier Möglichkeiten zu schaffen. Derzeit bitten wir allerdings darum, von Anfragen dieser Art prinzipiell abzusehen.
  12. Betreibt die Fa. Amft IT ein Ladengeschäft ?
    Nein, wie anfangs erwähnt, sind wir ein Unternehmen im B2B-Geschäft und benötigen kein Ladengeschäft, sondern nur Büroräume. Deswegen sind die Bürozeiten auch nicht als Öffnungszeiten zu verstehen, sondern eher als Verfügbarkeitszeiten.