Unsere allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB)

Um die Zusammenarbeit mit uns als Fa. Amft IT von Beginn an in Ablauf, Durchführung und Abrechnung eindeutig zu regeln und damit Missverständnisse möglichst auszuschließen, hier im Folgenden unsere AGB und damit unsere Grundlage der Tätigkeit gegenüber unseren Kunden bei der Ausführung der an uns beauftragten Sach- und Arbeitsleistungen.

Begriffsbestimmung

Im Rahmen dieser AGB werden die Begrifflichkeiten „Auftraggeber“ stellvertretend als Bezeichnung für einen Kunden der Fa. Amft IT verwendet, gleichfalls wird die Begrifflichkeit „Auftragnehmer“ stellvertretend für die Fa. Amft IT als ausführender Dienstleister verwendet.

Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für einen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer
diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

Abrechnung erbrachter Leistungen einschließlich Arbeitsleistungen

Der Auftragnehmer rechnet seine Leistungen grundsätzlich im Rahmen eines Stundensatzes ab. Dabei erfolgt die Anrechnung pro angefangene 30 min.
Leistungspauschalen werden nicht gewährt und auch nicht angeboten.
Die Kenntnisnahme über die Höhe der Stundensätze obliegt dem Auftraggeber, erfolgt diese Abfrage vor Auftragsbeginn gegenüber dem Auftragsnehmer nicht, gelten diese Stundensätze als vom Auftragsgeber akzeptiert.
Der Auftragsnehmer behält sich die Möglichkeit einer Anpassung seiner Stundensätze jederzeit vor, informiert aber den Auftraggeber über diese Maßnahme vor dem Beginn des nächsten Auftrags. Laufende Aufträge während der Anpassung werden grundsätzlich zum Stundensatz berechnet, der vor der Anpassung Gültigkeit besaß und demzufolge der Auftraggeber auch Kenntnis hatte.
Es ist möglich, meist in Fällen besonders hochqualifizierter Tätigkeiten oder besonderer Rahmenbedingungen, das Stundensätze spezielle Anpassungen für ausgewählte Kunden oder Kundenkreise haben und damit von den meist bekannten Stundensätzen des Auftragnehmers abweichen können. Grundsätzlich gilt der zwischen Auftragsnehmer und Auftraggeber vereinbarte Stundensatz für den jeweiligen Auftrag oder die Aufträge.
Grundsätzlich unterscheidet der Auftragnahmer nicht zwischen erbrachten Arbeitsleitungen vor-Ort und per Fernwartung. Der erhobene Stundensatz ist in beiden Fällen identisch.
Für außerplanmäßige Einsätze oder auch Notfalleinsätze, die keinen Aufschub dulden, werden folgende Zuschläge zum vereinbarten Stundensatz berechnet, sofern die Auftragszeiten außerhalb der normalen Geschäftszeiten liegen sollten:

  • Sonnabend +50% des vereinbarten Stundensatzes
  • Sonn- und Feiertage oder während vorher bekannt gemachter Urlaubs- und Ruhezeiten des Auftragnehmers
    +100% des vereinbarten Stundensatzes

Weiterhin sind Arbeitsleistungen des Auftragnehmers nicht rabattierfähig. Gelieferte Artikel hingegen können rabattiert werden. Ein Anspruch auf Artikelrabatt durch den Auftraggeber besteht aber grundsätzlich nicht.

Fahrtkosten

Liegt der Ort der Auftragsausführung außerhalb des Stadtgebietes Bautzen, erfolgt eine zusätzliche Berechnung der Anfahrt. Diese ist unterteilt in Anfahrtspauschalen, die bei einer Entfernung von max. 80km enden. Bei mehr als 80km Anfahrt erfolgt eine Berechnung in Form einer Kilometer-Pauschale ausgehend vom Stammsitz des Auftragnehmers.

Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung
Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

Gewährleistung

Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern.
Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr für Leistungen zwischen der Fa. Amft IT und gewerblichen Kunden, es sei denn, Gegenstand des Vertrages ist ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.
Gesetzliche Gewährleistungsfristen zwischen der Fa. Amft IT und Privatpersonen (Endkunden), bleiben von dieser abweichenden Festlegung unberührt und betragen in diesem Fall gemäß gesetzlicher Vorgaben 2 Jahre. Jedoch schließt die Fa. Amft IT grundsätzlich Geschäftsbeziehungen mit Privatpersonen aus, da die Fa. Amft IT ausschließlich als B2B-Unternehmen agiert.
Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.

Haftungsausschluß

Unabhängig von allen Festlegungen in diesen AGB werden folgende Sachverhalte grundsätzlich von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen:

  • Erstellung und Prüfung von Datensicherungen von Kundensystemen
  • Weiterbetrieb von Systemen, wo der Auftragnehmer bereits auf vorhandene bzw. zu erwartende Probleme verwiesen hat
  • Schäden durch nicht vorhersehbare technische Defekte
  • gelöschte oder zerstörte Daten, deren Löschung oder Schädigung nicht der Auftragnehmer zu verantworten hat oder hatte
  • unberechtiges Eindringen („Hacken“) in die Kunden-IT-Systeme von außen oder innen
  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung, unabhängig von einer Einweisung des Personals durch den Auftragnehmer
  • Viren- und Schadsoftwarebefall trotz aller mit dem Auftraggeber abgestimmten und durchgeführten bzw. umgesetzten Schutzmaßnahmen bezüglich IT-Sicherheit einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden möglichen Folgeeffekte und Auswirkungen

Rechnungen, Zahlungsfristen und Zahlungen

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich und unverzüglich, möglichst vor Ablauf der Zahlungsfrist, zu erfolgen.

Über eine dem Auftraggeber gegenüber gegebene Zahlungsfrist entscheidet ohne Ausnahme ausschließlich der Auftragnehmer.
Diese wird nach internen Bewertungskriterien des Auftragsnehmers gesetzt, ein Anspruch auf eine durch den Auftraggeber vorgegebene oder gewünschte Zahlungsfrist ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich ebenfalls das Recht vor, bisher vergebene Zahlungsfristen neu zu bewerten und damit jederzeit zu ändern oder anzupassen.

Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug entsprechend den von der Fa. Amft IT gegenüber dem Auftraggeber gewährten individuellen Zahlungsbedingungen bezüglich Zahlungsfristen auszugleichen.
Ohne Angabe solcher Fristen beträgt die Zahlungsfrist „sofort nach Zugang der Rechnung“.
Ein Anspruch auf individuelle, abweichende Zahlungsfristen besteht grundsätzlich nicht, diese werden je nach Kundenbeziehung individuell durch die Fa. Amft IT nach internen Kriterien gewährt.
Die Forderung des Auftragnehmers nach einer Abschlagszahlung setzt nicht voraus, dass die Leistungen des Auftragnehmers, für die die Abschlagszahlung verlangt wird, durch eine Aufstellung nachgewiesen werden, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht.

Rechnungserstellung in Papierform

Grundsätzlich erstellt die Fa. Amft IT nur Rechnungen in elektronischer Form, meist im Format PDF und versendet diese per Email an den Auftraggeber.
Sollte der Auftraggeber abweichend auf eine Rechnung in Papierform bestehen, ist das bereits zu Auftragsbeginn mitzuteilen. Die Fa. Amft IT behält sich vor, den zusätzlichen Kostenaufwand für die Erstellung einer Rechnung in Papierform dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Zahlungsverzug

Sollte der Auftraggeber nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist und dem Zugang einer ersten kostenfreien Zahlungserinnerung durch den Auftraggeber weiterhin im Zahlungsverzug verbleiben, behält sich der Auftraggnehmer die sofortige Einstellung sämtlicher weiterer Leistungen unabhängig vor Art und Weise vor und beginnt ein Mahnverfahren, was grundsätzlich mit weiteren Kosten verbunden ist. Den Zeitpunkt des Beginns eines Mahnverfahrens behält sich der Auftragnehmer offen.
Sollte der Auftraggeber unverschuldet in den Zahlungsverzug kommen, ist das dem Auftraggeber unverzüglich in mitzuteilen. Die Schriftform ist dabei nicht erforderlich, wichtig ist die Kenntnisnahme durch den Auftragnehmer. Ob es in diesem Fall zu einer Unterbrechung des Mahnverfahrens kommt, entscheidet der Auftragnehmer nach seinen Kriterien. Ein Anspruch darauf durch den Auftraggeber kann nicht verlangt werden.

Stand: Februar 2024